Seite 2 von 2
Kat / Gewissensfrage
Verfasst: 18. Februar 2008, 10:28
von Kolbenfresser
Aha !
Laut meinem Link zu ATU
http://www.atu.de/pages/werkstatt/russf … etten.html kriegt man keine Plakette mit Schl.Nr.77
Gibt man dagegen bei der DEKRA die Sclüsselnummer 77 ein
http://www.dekra.de/feinstaub/feinstaub.html
, dann bekommt man sie.
Das ganze rührt wohl daher,daß der Gesetzestext nochmal geändert wurde,bevor er den Bundesrat passierte.
Da sind wohl einige Webseiten noch nicht auf dem richtigen Stand.
Viele Grüße aus dem Paragrafendschungel[img]smiley_004.php[/img]
Jürgen
Kat / Gewissensfrage
Verfasst: 19. Februar 2008, 00:08
von turbo
clusterix hat geschrieben:
Und mit ner roten Nummer brauchst auch keinen KAT und hast keinen Kummer - leider kann man das ja nun nicht mehr nachholen...
Wer es noch nicht weiss - nur der Info halber
nochmal für euch hinzugefügt - sollte man sich für die Beamten am besten mal ausdrucken und mitführen wie ich gerade in Hannover feststellen musste:
Quelle:
http://www.kulturgut-mobilitaet.de/
...sofern es sich um Fahrten und Einsatzzwecke handelt auf dessen Basis das H-Kennzeichen geschaffen wurde...und denjenigen die es bisher missbraucht haben gehört der allerwerteste gründlich versohlt,sind es doch die Erschaffer der letzten Ragulierung von 20 auf 30 Jahre ehe ein H-Kennzeichen erteilt wird[img]smiley_004.php[/img]
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:Hallo Kai
[ ... ]
10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.
Im Klartext heisst das: Oldtimer mit H- und 07-Kennzeichen haben weiterhin einen ungehinderten Zugang zu den von Umweltzonen betroffenen Innenstädten.
Kat / Gewissensfrage
Verfasst: 29. Februar 2008, 22:09
von clusterix
@Turbo
Da kann ich dir aber so nicht zustimmen...Hauptgrund waren (Originale Worte) die vielen Mercedes 190 und Golf II die man im täglichen Verkehr sieht und die ja zu dem Zeitpunkt stark auf die 20Jahre zugingen
das war auch vielfach zu lesen - z.B. hier:
http://oldtimerkennzeichen.de/printable … 26906.html
Und wer die rote Nummer missbraucht wird sie eh nicht lange behalten - die paar Schrottkarren die noch auf einer laufen werden sicherlich früher oder später von den Grünen/blauen Kollegen gegriffen und dann is die wech - endgültig...
Ich habe pers. kein schlechtes Gewissen und bei Kontrollen auch noch nie probleme - aber ich freue mich wirklich das ich mit der roten Nummer doch zu Treffen in Innenstädten etc.. fahren kann
Im Gegenteil...für mich stellt die rote Nummer nun mal die ideale Basis dar wenn man mehr als einen Wagen zu bewegen hat...
Gruß
Sönke
Kat / Gewissensfrage
Verfasst: 29. Februar 2008, 23:26
von Geriet
clusterix hat geschrieben:
Und mit ner roten Nummer brauchst auch keinen KAT und hast keinen Kummer - leider kann man das ja nun nicht mehr nachholen...
Im Klartext heisst das: Oldtimer mit H- und 07-Kennzeichen haben weiterhin einen ungehinderten Zugang zu den von Umweltzonen betroffenen Innenstädten.
Ich kann Söntke da nur beipflichten.........
07nerGeriet
Kat / Gewissensfrage
Verfasst: 1. März 2008, 08:33
von Dirk
Ich hab gehört, die Düsseldorfer richten jetzt auch eine Umweltzone ein.
Die lassen keine Kölner mehr in die City.
Kat / Gewissensfrage
Verfasst: 1. März 2008, 16:03
von Michel
Aua !!!
Das gibt Schimpfe vonne Köllna !!