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Kat / Gewissensfrage

Verfasst: 11. Februar 2008, 20:38
von torsten rs44
Hallo Ihr urigen

der Vierlbeck hat einen Nachrüstkat im "Angebot" , nach der Umrüstung Schl.Nr. 77 naja ist nicht die Welt die Steuerersparniss aber darum geht es ja nicht alleine...
Werft bitte nicht mit Steinen aber tut man(n) sich und vor allem seinem Uri wirklich an ??? Bin total unsicher bzgl. Laufkultur,Leistungsverlust,Sound,Umwelt,Originalität,Feinstaubplakette,etc.
BITTE teilt mir Eure Meinungen zu dem Thema Kat mit damit ich meine Meinung etwas fixieren kann

Danke und Gruß
TorstenRS44

Kat / Gewissensfrage

Verfasst: 11. Februar 2008, 21:24
von UR11
Hi!

Das mit dem Kat ist eine schon sehr ausgiebig, hier diskutierte Sache. Eigentlich tut man das einem Uri nicht an.

Diesem Passus werden die meisten zustimmen!

Dennoch: wenn Du in einer Umweltzone wohnst, oder Dich weiterhin mit dem Uri darin "bewegen" möchtest, kommt man wohl nicht an einem Kat vorbei...

Was will den der Hans für den Nachrüstkat? Was für den Einbau?


Einen Nachrüstkat bietet übrigens auch der Reichund Sohn an. Mehr unter www.autokat.de

Kostet aber 1099 / bzw. 1299 EURO!!!!!!

Also, überlegs dir, ich habe auch lange drüber nachgedacht, und das mit dem Kat wieder verworfen!

Bisher: GUT SO!!

Viele Grüße

Werner

Kat / Gewissensfrage

Verfasst: 12. Februar 2008, 02:58
von Manu
Bin auch der Meinung das ein Kat fürn 10V nicht so das ware is. Is ja wie zugestopft also höhere Abgastemperatur und natürlich weniger Sound. Zahlst zwar viel weniger Steuern aber deinem Motor tust nicht grad was gutes. Was soll der Geiz. :D
Wennst nicht grad in einer Umweltzone wohnst täts ich sein lassen.

Gruß Manuel

Kat / Gewissensfrage

Verfasst: 12. Februar 2008, 07:29
von Michel
Kat ist eine Gewissensfrage !?

Dann solltest Du dir auch beim Kauf asiatischer Billigprodukte diese Frage stellen.
Da fallen die paar Krümel in der Luft nicht ins Gewicht.

Solange der Staat einen nicht zwingt, derlei Geldschneiderartikel ins System einzuflicken, solange bau da bloß nichts ein !

Abwarten bis die KfZ-Zulassung übers Internet läuft und von da an immer fleißig an und abmelden.

Gruß

Michael

Kat / Gewissensfrage

Verfasst: 12. Februar 2008, 11:14
von Steve261286
Wieso möchtest du eigentlich einen einbauen, unserer Umwelt zuliebe oder worum geht es da genau?

Grundsätzlich würde ich den Uri auch nie mit sowas plagen also wenn es nicht unbedingt sein muss.

Gruß Stefan

Kat / Gewissensfrage

Verfasst: 12. Februar 2008, 16:22
von Buster
Hallo,

Gewissen was ist das?

Eintragen würd ich ihn schon lassen aber die Hardware würde ich nicht drin lassen. Ganz simpel...

Bei meinem 1,9er TDI das gleiche. Ich hab keine online Abstimmung damit machen lassen und Stopf mir jetzt nen Tennisball (Partikelfilter) in Auspuff...

Gruß![Dieser Beitrag wurde am 12.02.2008 - 14:23 von Buster aktualisiert]

Kat / Gewissensfrage

Verfasst: 14. Februar 2008, 09:52
von Kolbenfresser
Hallo Thorsten,

Mit einem Nachrüst-G-kat Euro 1 erhält man keine Feinstaubplakette.
http://www.atu.de/pages/werkstatt/russf … etten.html

Und auf Euro 2 hochrüsten (KLR-System) geht auch nicht.
Also haste nur die Steuerersparnis.


Da fahr ich lieber so weiter.
Der CO2-Ausstoß bleibt außerdem bei allen Systemen gleich.

Liebe Grüße

Jürgen

Kat / Gewissensfrage

Verfasst: 14. Februar 2008, 20:45
von webblaster
ich glaub der erhöht sich sogar.. weil der kat ja co und sowas in co² umwandelt oder?

Kat / Gewissensfrage

Verfasst: 15. Februar 2008, 00:43
von Panzer
Hi,
das ist so nicht ganz richtig, mit dem geregelten Kat bekommst man die Schlüsselnr 77 und somit die grüne Plakette! :oops:
Gruss

Kat / Gewissensfrage

Verfasst: 16. Februar 2008, 02:13
von clusterix
panzer hat geschrieben:
Hi,
das ist so nicht ganz richtig, mit dem geregelten Kat bekommst man die Schlüsselnr 77 und somit die grüne Plakette! :oops:
Gruss
Und mit ner roten Nummer brauchst auch keinen KAT und hast keinen Kummer - leider kann man das ja nun nicht mehr nachholen...

Wer es noch nicht weiss - nur der Info halber
nochmal für euch hinzugefügt - sollte man sich für die Beamten am besten mal ausdrucken und mitführen wie ich gerade in Hannover feststellen musste:

Quelle:
http://www.kulturgut-mobilitaet.de/

Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1

Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:Hallo Kai

[ ... ]

10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.

Im Klartext heisst das: Oldtimer mit H- und 07-Kennzeichen haben weiterhin einen ungehinderten Zugang zu den von Umweltzonen betroffenen Innenstädten.