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KLR

Verfasst: 13. Januar 2008, 01:23
von andreas20V
Hallo Leute,

gibt es eigentlich für den 20V auch die Möglichkeit einen Kaltlaufregler einzubauen um EURO2 zu erreichen?

Gruß
Andreas

KLR

Verfasst: 13. Januar 2008, 05:01
von Uwe
Hallo ,
bei Vierlbeck gibts die Euro 2 Umrüstung ( nur als komplettes Packet mit einbau und abnahme )
Mfg Uwe

KLR

Verfasst: 14. Januar 2008, 09:59
von Solex
soweit wie ich es weiss. gibt es für den RR keinen KLR.

Alles andere wird per Einzelabnahme eingetragen, was aber eigentlich nicht sein kann ohne Abgasgutachten.

Bitte korigiert mich wenn ich falsch liege!

KLR

Verfasst: 14. Januar 2008, 14:36
von Manu
Ich glaube du hast recht ein KLR wie bei den anderen Motoren ist es nicht fürn 20V. Hab einen Bekannten der hat das Teil im 20V AAN verbaut und fürn RR, wos beim Vierlbeck zB. gibt ist die Funktion denke ich ähnlich. Wie das Ding allerdings genau eingreift kann ich nicht sagen. Beim AAN wars jedenfalls eine normale Abnahme mit ASU.

Gruß Manuel

KLR

Verfasst: 17. Januar 2008, 00:13
von Andre20V
Hallo zusammen,

ich habe in meinen 20V letztes Jahr beim Hans Vierlbeck den KLR einbauen lassen und ich muß sagen das es keinen spürbaren Unterschied im Motorlauf gibt. Bei meinen 420SE W126, bei dem auch ein KLR verbaut ist, wird die Leerlaufdrehzahl deutlich spürbar angehoben (ca. 350-400 1/Min).

schönen Gruß

André

KLR

Verfasst: 18. Januar 2008, 01:25
von Patrick20V
Man kann auch den KLR von GAT nehmen. Für den 200 20VT. (ca. 150€) Ein Bekannter hat es in seinem Urquattro 20V und ich hab es im S2 3b. Hubraum und Leistung sind ja gleich. Wenn man keinen Paragrafenreiter auf der Zulassungsstelle hat klappt das normal Problemlos.
In dem Gutachten steht allerdings, daß man alle Leistungssteigernden Massnahmen entfernen muß.

Im Lauf merke ich nichts.

KLR

Verfasst: 19. Januar 2008, 18:19
von Solex
Aber der der KLR ist dann aber für den Typ44 und nicht für den Uri, oder steht der mit in den Papieren, wenn nicht dann darf das nicht eingetragen und umgeschlüsselt werden.

KLR

Verfasst: 22. Januar 2008, 08:45
von Arnold
Erstmal muss man(n) eine Werkstatt finden,
die bestätigt, daß der KLR eingebaut worden ist.
Hat man(n) nämlich keinen 3B MKB,
sondern RR, wie es bei den meisten 20V´s,
der Fall sein dürfte,
nennt man es in gewissen Kreisen auch
Steuerhinterziehung....

Berichtigt mich, wenn ich falsch liege...

KLR

Verfasst: 27. Januar 2008, 18:36
von Solex
das ist grundsätzlich schon mal richtig.

KLR

Verfasst: 29. Januar 2008, 23:58
von lebawue
Hallo,

ich denke, um beim RR den KLR eingetragen zu bekommen, muss man Glück haben oder aber an jemanden geraten, der ein Auge zudrückt oder keine Ahnung hat.

Ich habe folgenden Fall bei einem Passat 35i 2,0L Syncro erlebt:

lt. HJS gab es für diesen Motortyp den KLR. Der ist dann in einer VAG-Werkstatt eingebaut worden. Beim Strassenverkehrsamt weigerte man sich den KLR einzutragen: Die ABE-Nr. vom Fahrzeug sei im Gutachten nicht aufgeführt.
Habe dann bei HJS angerufen und war erstaunt: Der Syncro hat eine andere Getriebeübersetzung. Weil nur rel. wenige gebaut wurden, hat man auf die Erstellung eines Gutachtens verzichtet. Ein Sammelgutachten war nicht möglich. Also KLR nur für Fronttriebler.
Der VAG-Betrieb hat den KLR zurückgenommen. Ein halbes Jahr später gab es dann doch Euro2 mit einem Zusatz-Minikat von Oberland-Mangold.

So läuft es, wenn am Strassenverkehramt "gewissenhafte" Jungs und Mädels schaffen

Gruß

Rainer