


Dagegen war das Eintragen der AZEV-Felgen mit den Distanzscheiben nichts. Jetzt ist definitv alles eingetragen.
Gruss Markus
Das wohl leider nicht. Die Vorschriften sind in der Beziehung deutlich verschärft worden. Ich denke mal, dass ich da sehr viel Glück hatte und einen Experten, der sich einfach an seine Aussagen letztes Jahr erinnert hat. Ohne DTC-Gutachten wird da wohl nichts mehr gehen. Leider... In Deutschland wird der Flügel auch nicht mehr so einfach eingetragen. Ich kann Dir ansonsten gerne mal die Vorschriften zukommen lassen.Lauti20V hat geschrieben:
Jetzt wird`s für uns umso leichter, sollten wir mal den gleichen Heckflügel eintragen lassen![]()
Ja, ist alles eingetragen. Wurde schon im 2003 eingetragen, und ich habe mich jetzt noch einmal versichert, dass alles in Ordnung ist.Tom hat geschrieben:
mal interessehalber... hast Du deinen Rundum Verbreiterungen und Kotflügel auch eingetragen?
Ja, das stimmt. Nur muss das TÜV-Teilegutachten oder ABE, den in der Schweiz gültigen Bestimmungen entsprechen, dann gehts auch ohne DTC. Wie es aber bei uns so ist, wird das dann von Prüfstelle zu Prüfstelle wieder etwas anders ausgelegt und gehandhabt.Tom hat geschrieben:
Zu den Heckflügeln habe ich allerdings folgende Informationen betreffend MFK.
Ich habe mir einen EVO Flügel für meinen S4 (20cm Hoch) gekauft...
Laut MFK letzter Woche braucht man immer noch kein DTC, eine ABE dürfte langen.
Allerdings muss das Splitter- und Bruchverhalten nach DIN 52 306 und DIN 52 307 geprüft worden sein.
Die Montage muss mit Abrissicherung (bsp. Kunststoffschrauben) erfolgen und eine Auffangleine muss auch vorhanden sein, dies muss natürlich in der ABE enthalten sein.
Die Montage muss auf das Auto bezogen beschrieben sein und die Höchstgeschwindigkeit muss berücksichtigt werden..
dann sollte es gehen soweit mir gesagt wurde.
mfg tom