Kat / Gewissensfrage

Fragen, Tipps und Tricks rund um die 10V WR-, WX- oder GV-Motoren
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torsten rs44
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Kat / Gewissensfrage

#1 Beitrag von torsten rs44 » 11. Februar 2008, 20:38

Hallo Ihr urigen

der Vierlbeck hat einen Nachrüstkat im "Angebot" , nach der Umrüstung Schl.Nr. 77 naja ist nicht die Welt die Steuerersparniss aber darum geht es ja nicht alleine...
Werft bitte nicht mit Steinen aber tut man(n) sich und vor allem seinem Uri wirklich an ??? Bin total unsicher bzgl. Laufkultur,Leistungsverlust,Sound,Umwelt,Originalität,Feinstaubplakette,etc.
BITTE teilt mir Eure Meinungen zu dem Thema Kat mit damit ich meine Meinung etwas fixieren kann

Danke und Gruß
TorstenRS44

UR11
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#2 Beitrag von UR11 » 11. Februar 2008, 21:24

Hi!

Das mit dem Kat ist eine schon sehr ausgiebig, hier diskutierte Sache. Eigentlich tut man das einem Uri nicht an.

Diesem Passus werden die meisten zustimmen!

Dennoch: wenn Du in einer Umweltzone wohnst, oder Dich weiterhin mit dem Uri darin "bewegen" möchtest, kommt man wohl nicht an einem Kat vorbei...

Was will den der Hans für den Nachrüstkat? Was für den Einbau?


Einen Nachrüstkat bietet übrigens auch der Reichund Sohn an. Mehr unter www.autokat.de

Kostet aber 1099 / bzw. 1299 EURO!!!!!!

Also, überlegs dir, ich habe auch lange drüber nachgedacht, und das mit dem Kat wieder verworfen!

Bisher: GUT SO!!

Viele Grüße

Werner

Manu

Kat / Gewissensfrage

#3 Beitrag von Manu » 12. Februar 2008, 02:58

Bin auch der Meinung das ein Kat fürn 10V nicht so das ware is. Is ja wie zugestopft also höhere Abgastemperatur und natürlich weniger Sound. Zahlst zwar viel weniger Steuern aber deinem Motor tust nicht grad was gutes. Was soll der Geiz. :D
Wennst nicht grad in einer Umweltzone wohnst täts ich sein lassen.

Gruß Manuel

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Kat / Gewissensfrage

#4 Beitrag von Michel » 12. Februar 2008, 07:29

Kat ist eine Gewissensfrage !?

Dann solltest Du dir auch beim Kauf asiatischer Billigprodukte diese Frage stellen.
Da fallen die paar Krümel in der Luft nicht ins Gewicht.

Solange der Staat einen nicht zwingt, derlei Geldschneiderartikel ins System einzuflicken, solange bau da bloß nichts ein !

Abwarten bis die KfZ-Zulassung übers Internet läuft und von da an immer fleißig an und abmelden.

Gruß

Michael

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#5 Beitrag von Steve261286 » 12. Februar 2008, 11:14

Wieso möchtest du eigentlich einen einbauen, unserer Umwelt zuliebe oder worum geht es da genau?

Grundsätzlich würde ich den Uri auch nie mit sowas plagen also wenn es nicht unbedingt sein muss.

Gruß Stefan

Buster
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#6 Beitrag von Buster » 12. Februar 2008, 16:22

Hallo,

Gewissen was ist das?

Eintragen würd ich ihn schon lassen aber die Hardware würde ich nicht drin lassen. Ganz simpel...

Bei meinem 1,9er TDI das gleiche. Ich hab keine online Abstimmung damit machen lassen und Stopf mir jetzt nen Tennisball (Partikelfilter) in Auspuff...

Gruß![Dieser Beitrag wurde am 12.02.2008 - 14:23 von Buster aktualisiert]

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#7 Beitrag von Kolbenfresser » 14. Februar 2008, 09:52

Hallo Thorsten,

Mit einem Nachrüst-G-kat Euro 1 erhält man keine Feinstaubplakette.
http://www.atu.de/pages/werkstatt/russf … etten.html

Und auf Euro 2 hochrüsten (KLR-System) geht auch nicht.
Also haste nur die Steuerersparnis.


Da fahr ich lieber so weiter.
Der CO2-Ausstoß bleibt außerdem bei allen Systemen gleich.

Liebe Grüße

Jürgen

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#8 Beitrag von webblaster » 14. Februar 2008, 20:45

ich glaub der erhöht sich sogar.. weil der kat ja co und sowas in co² umwandelt oder?

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#9 Beitrag von Panzer » 15. Februar 2008, 00:43

Hi,
das ist so nicht ganz richtig, mit dem geregelten Kat bekommst man die Schlüsselnr 77 und somit die grüne Plakette! :oops:
Gruss

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#10 Beitrag von clusterix » 16. Februar 2008, 02:13

panzer hat geschrieben:
Hi,
das ist so nicht ganz richtig, mit dem geregelten Kat bekommst man die Schlüsselnr 77 und somit die grüne Plakette! :oops:
Gruss
Und mit ner roten Nummer brauchst auch keinen KAT und hast keinen Kummer - leider kann man das ja nun nicht mehr nachholen...

Wer es noch nicht weiss - nur der Info halber
nochmal für euch hinzugefügt - sollte man sich für die Beamten am besten mal ausdrucken und mitführen wie ich gerade in Hannover feststellen musste:

Quelle:
http://www.kulturgut-mobilitaet.de/

Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1

Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:Hallo Kai

[ ... ]

10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.

Im Klartext heisst das: Oldtimer mit H- und 07-Kennzeichen haben weiterhin einen ungehinderten Zugang zu den von Umweltzonen betroffenen Innenstädten.
some say the 10V engine is inefficient - here the truth:
the WR uses 50% for comfortable heating purposes
30% for power and torque - below 3000rpm = more heating avaiable!
20 % for waves of wonderful boneshaking sound
so the engine is 100% efficient..

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