Festigkeitsgutachten

Fragen, Tipps und Tricks rund um den RR-Motor
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UR89

Re: Festigkeitsgutachten

#11 Beitrag von UR89 » 12. Juni 2012, 08:53

silverstone hat geschrieben:hi ur89
nee er meinte ein festigkeitsgutachten für die Karosse
Gruß
So etwas gibt es ?
Habe ich noch nie gehört, das man für ein zugelassenes Fahrzeug ein Festigkeitsgutachten braucht.
Wenn das Fahrzeug eine Zulassung hat, sollte doch alles i.O. sein.

Wer versteht schon die Bürokratie :roll:

Gruß
Axel

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webblaster
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Re: Festigkeitsgutachten

#12 Beitrag von webblaster » 12. Juni 2012, 11:18

die haben wohl angst, dass ein neuer motor mit seinem drehmoment die karosse verdreht und du gegen die wand fährst.. oder so ähnlich

Patrick20V
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Re: Festigkeitsgutachten

#13 Beitrag von Patrick20V » 13. Juni 2012, 23:54

Festigkeitsgutachten für Karossen gibt es und die werden eben dann gebraucht wenn ein anderer Motor ins Auto kommt und eingetragen wird. ...bei 20 PS Mehrleistung und dem unüberschaubarem Drehmomentzuwachs ...bei einem Serienauto was es eben mit dem Motor auch noch gibt, ist das allerdings mehr als lächerlich. Audi müßte das aber liefern können. Wenn nicht, bestimmt Hohenester oder MTM.
Ich kenne das von einem Lotus Super Seven Bausatz, das da ein Gutachten dabei ist. Bei dem Bausatz fehlt allerdings auch der Motor. Da hat man die freie Auswahl :D

Gruß Patrick

UR89

Re: Festigkeitsgutachten

#14 Beitrag von UR89 » 14. Juni 2012, 11:51

Patrick20V hat geschrieben:Festigkeitsgutachten für Karossen gibt es und die werden eben dann gebraucht wenn ein anderer Motor ins Auto kommt und eingetragen wird. ...bei 20 PS Mehrleistung und dem unüberschaubarem Drehmomentzuwachs ...bei einem Serienauto was es eben mit dem Motor auch noch gibt, ist das allerdings mehr als lächerlich. Audi müßte das aber liefern können. Wenn nicht, bestimmt Hohenester oder MTM.
Ich kenne das von einem Lotus Super Seven Bausatz, das da ein Gutachten dabei ist. Bei dem Bausatz fehlt allerdings auch der Motor. Da hat man die freie Auswahl :D

Gruß Patrick

Man lernt halt immer wieder was dazu :)

Gruß
Axel

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Re: Festigkeitsgutachten

#15 Beitrag von Lauti20V » 14. Juni 2012, 18:39

Müsste ja zu klären sein was da Sache ist. Zumal auch Lehmann seine Sportis mit 530 -560 PS Motoren auf die Strasse lies. Würde mich interessieren ob's da auch ein Gutachten brauchte insbesondere für die Schweiz wo ja alles noch etwas strenger genommen wird.

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Re: Festigkeitsgutachten

#16 Beitrag von thebusman » 24. Oktober 2012, 22:49

Hallo Leute,

laßt mich mal etwas Licht ins Dunkle bringen.
Du brauchst natürlich kein FG für deinen Motorumbau.
Im VDTÜV Merkblatt 751 sind die Grundlagen für Umbauten am PKW (genauer M1 und N1-Fz'e) definiert und dienen den Sachverständigen als Basis.
Dort gibt es eine Richtlinie für den Festigkeitsnachweis des Fahrzeugrahmens bei Leistungssteigerungen.
Zitat:
"Beurteilung der Betriebsfestigkeit:
Durch Umrüstungen kann es zu einer Beanspruchungserhöhung von Bauteilen kommen. Festzuhalten
bleibt, dass gesetzliche Vorschriften zur betriebsfesten Auslegung von Straßenfahrzeugen, von
einigen Ausnahmen abgesehen, nicht existieren. Die Automobilhersteller tragen die Verantwortung
für die zuverlässige und sichere Auslegung ihrer Fahrzeuge und wenden hierzu unterschiedliche Verfahren
an. Dabei werden z. B. je nach Fahrzeugart und Einsatzgebiet andere Beanspruchungsgrößen
und -dauer zugrunde gelegt.
Bei der Beurteilung von baulichen Veränderungen im Hinblick auf die Betriebsfestigkeit ist sicher zu
stellen, dass Überbeanspruchungen, die zu einem plötzlichen Versagen führen können, vermieden
werden."


Es ist hier die Aussage getroffen worden, das es sich bei der Forderung vom Prüfer um Schikane handelt. Grundsätzlich wäre ich mit solchen Aussagen sehr vorsichtig, ehe nicht der ganze Sachverhalt bekannt ist.

Oft werden dann vom Sachverständigen, ohne jetzt dem Kollegen ans Bein zu pinkeln, solche Forderungen gestellt, wenn man unsicher ist und die Änderung noch nicht gemacht hat, oder seine Richtlinien nur ungenau kennt.
Rede einfach nochmal mit dem SV und stelle klar, das der baugleiche Typ ja schon mit 220 PS ausgeleifert wurde. (Wenn man gewagt argumentieren möchte, könnte man als maximale Basisleistung auch noch den Sporti - is ja auch ein Typ 85 oder? - angeben !!! ;) )
Und wenn das nicht reicht, weiß auf das Merkblatt hin, dort steht drinn, das ein Festigkeitsnachweis erst bei Motorleistungsteigerungen von über 40% erforderlich sind. Da bist Du auf jedenfall noch drunter.

Ich hoffe dir soweit geholfen zu haben.
Grüße Jürgen
Gott schuf die Welt, Audi den quattro!

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