Speziell für die Schweizerfraktion...
Möchte bei meinem Uri die Rally Front mit Kühlergrill verbauen, am liebsten mit den Zusätzlichen Scheinwerfern. Die Motorhaube im SQ Look.
Um bei der MFK nicht eine Lawine loszutretten, stelle ich zuerst mal hier die Frage in den Raum ob jemand genau weis was es für gutachten braucht oder eben sogar gar keine und das einfach so möglich ist.
Danke für Eure Inputs...
Grüsse
Pat[img]smiley_008.php[/img]
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Am ehesten wirst Du noch Probleme mit der Motorhaube bekommen. Aber dazu fragst Du wirklich am besten bei Deiner MFK nach. Die Zusatzscheinwerfer sollten nicht das Problem sein. Allerdings fragst Du auch da besser bei der MFK nach, so von wegen Fussgängerschutz uns so.
Gruss Markus
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hi
seit dem 01.01.2006 gibt es eine neue Richtlinie in der Schweiz. Andere Frontstosstangen, Hauben, Spoiler und andere Anbauteile müssen eingetragen werden und dies geht nur mit einer ABE oder ähnlichem Gutachten.
Zunächst wurde dies auch Rückwirkend eingeführt, dass heist auch bei älteren Autos musste man ein Gutachten für die Verspoilerung auftreiben. Da dies aber so gut wie unmöglich war und das grosse, grosse Wellen geschlagen hat wurde dies nun auch wider geändert...
... also alle Teile die BIS zum 01.01.2006 montiert worden sind sollte man auch eintragen (an einigen Prüfstellen wirds gemacht, bei einigen nicht), ist allerdings nach alten Richtlinien und ohne Gutachten möglich.
Alles was AB 01.01.2006 montiert worden ist muss eingetragen werden, also egal ob verspoilerungen, Fronten, Grillspoiler, Scheinwerferleisten, Motorhauben etc etc, und dies benötigt ein in der Zugelassenes Gutachten.
Also musst Du Dir eine ABE besorgen wenn Du das ganze Eintragen willst.
Oder du versuchst dem Prüfer einzureden das dies Originalteile/Originalzubehör von Audi ist oder machst ihm klar das Du die Teile vor 2006 montieren lassen hast/schon lange montiert sind
hoffe etwas geholfen zu haben. mit freundlichen grüssen thomas lanz
seit dem 01.01.2006 gibt es eine neue Richtlinie in der Schweiz. Andere Frontstosstangen, Hauben, Spoiler und andere Anbauteile müssen eingetragen werden und dies geht nur mit einer ABE oder ähnlichem Gutachten.
Zunächst wurde dies auch Rückwirkend eingeführt, dass heist auch bei älteren Autos musste man ein Gutachten für die Verspoilerung auftreiben. Da dies aber so gut wie unmöglich war und das grosse, grosse Wellen geschlagen hat wurde dies nun auch wider geändert...
... also alle Teile die BIS zum 01.01.2006 montiert worden sind sollte man auch eintragen (an einigen Prüfstellen wirds gemacht, bei einigen nicht), ist allerdings nach alten Richtlinien und ohne Gutachten möglich.
Alles was AB 01.01.2006 montiert worden ist muss eingetragen werden, also egal ob verspoilerungen, Fronten, Grillspoiler, Scheinwerferleisten, Motorhauben etc etc, und dies benötigt ein in der Zugelassenes Gutachten.
Also musst Du Dir eine ABE besorgen wenn Du das ganze Eintragen willst.
Oder du versuchst dem Prüfer einzureden das dies Originalteile/Originalzubehör von Audi ist oder machst ihm klar das Du die Teile vor 2006 montieren lassen hast/schon lange montiert sind
hoffe etwas geholfen zu haben. mit freundlichen grüssen thomas lanz
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Danke für Eure Tips!
Ich denke die Variante, dass die teile vor 2006 montiert wurden ist die einfachste, zur Zeit sind die Stossstangen auch nicht original und eine SQ Haube hatte ich auch drauf beim Vorführen, wurde nicht angesprochen. Aber ich denke, dass ich mit den Informationen von Euch die Sache bis ende Jahr einfach umbauen werde und erst für die Scheinwerfer die MKF kontaktieren werde.
Danke und Grüsse
Patrick
Ich denke die Variante, dass die teile vor 2006 montiert wurden ist die einfachste, zur Zeit sind die Stossstangen auch nicht original und eine SQ Haube hatte ich auch drauf beim Vorführen, wurde nicht angesprochen. Aber ich denke, dass ich mit den Informationen von Euch die Sache bis ende Jahr einfach umbauen werde und erst für die Scheinwerfer die MKF kontaktieren werde.
Danke und Grüsse
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hallo leute,
erklärt mal nen unwissenden was bedeutet mfk?
das das wahrscheinlich die schweizer kollegen der fz überwachung sind ist klar, aber was heisen die 3 buchstaben und wir funktioniert euer prinzip der fz-prüfung.
grüße jürgen
erklärt mal nen unwissenden was bedeutet mfk?
das das wahrscheinlich die schweizer kollegen der fz überwachung sind ist klar, aber was heisen die 3 buchstaben und wir funktioniert euer prinzip der fz-prüfung.
grüße jürgen
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Mfk = Motorfahrzeugkontrolle und ist staatlich.
Eigentlich gilt bei uns dieser Rythmus:
1. Kontrolle nach der ersten 4 Jahren, dann nach 3 Jahren und jeweils nach 2 Jahren.
Wir werden aufgeboten und müssen uns nicht selber zur Kontrolle anmelden (können/dürfen das aber auch). So kann es durchaus vorkommen, dass wir erst nach 4, statt nach 2 Jahren aufgeboten werden. Ist bei meinem Uri aktuell grad so. Dies hat in erster Linie damit zu tun, dass die ausführenden Organe hoffnungslos überlastet sind.
Unsere MFK soll, gegenüber Eurem TÜV um einiges "schärfer" sein. Solex kann das etwas genauer beschreiben, weil er beides kennt.
Weitere Details hier
Gruss Markus
Eigentlich gilt bei uns dieser Rythmus:
1. Kontrolle nach der ersten 4 Jahren, dann nach 3 Jahren und jeweils nach 2 Jahren.
Wir werden aufgeboten und müssen uns nicht selber zur Kontrolle anmelden (können/dürfen das aber auch). So kann es durchaus vorkommen, dass wir erst nach 4, statt nach 2 Jahren aufgeboten werden. Ist bei meinem Uri aktuell grad so. Dies hat in erster Linie damit zu tun, dass die ausführenden Organe hoffnungslos überlastet sind.
Unsere MFK soll, gegenüber Eurem TÜV um einiges "schärfer" sein. Solex kann das etwas genauer beschreiben, weil er beides kennt.
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Gruss Markus
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