Hallo
Seit dem 1.1.2014 gilt in der Schweiz ein Lichtobligarorium. Das heisst bei jeder Tageszeit und Witterung muss das Abblendlicht eingeschalten sein.
Bei Nichtbeachtung gibt's eine Busse in der Höhe von SFr. 40.- ca. 30 Euro.
Gruss Chrigel
Lichtobligatorium Schweiz
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Re: Lichtobligatorium Schweiz
Stimmt nicht ganzchrigel hat geschrieben:Das heisst bei jeder Tageszeit und Witterung muss das Abblendlicht eingeschalten sein.

Gruss Markus
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Re: Lichtobligatorium Schweiz
Bei Motorfahrzeugen sind die Tagfahrlichter oder die Abblendlichter zu verwenden.
Ausgenommen sind andere Fahrzeugarten als Motorwagen und Motorräder sowie die vor dem 1. Januar 1970 erstmals zum Verkehr zugelassenen Motorwagen und Motorräder.
In Tunneln, bei Dämmerung oder schlechten Wetterbedingungen bleibt das Einschalten des Abblendlichts wie bis anhin obligatorisch.
Beleuchtung durch Tagfahrleuchten ist in diesen Fällen nicht ausreichend, weil sie einerseits zu schwach und andererseits nur vorne angebracht sind.
Quelle: http://www.tcs.ch/de/test-sicherheit/ve ... rlicht.php
Ausgenommen sind andere Fahrzeugarten als Motorwagen und Motorräder sowie die vor dem 1. Januar 1970 erstmals zum Verkehr zugelassenen Motorwagen und Motorräder.
In Tunneln, bei Dämmerung oder schlechten Wetterbedingungen bleibt das Einschalten des Abblendlichts wie bis anhin obligatorisch.
Beleuchtung durch Tagfahrleuchten ist in diesen Fällen nicht ausreichend, weil sie einerseits zu schwach und andererseits nur vorne angebracht sind.
Quelle: http://www.tcs.ch/de/test-sicherheit/ve ... rlicht.php